Häufig gestellte Fragen
Wann darf ich mich frühestens für den Führerschein anmelden?
Wenn Sie am Führerschein Klasse B ab 17 teilnehmen, können Sie sich mit 16 1/2 zur Ausbildung anmelden und ab 17 Jahren mit einem Begleiter fahren.
Alle Infos ab 17 und Motorräder finden Sie hier.
Bei der Klasse AM können Sie jetzt ab 14 1/2 Jahren starten.
Bei der Klasse A 1 können Sie mit 15 1/2 Jahren starten.
Bei der Klasse A 2 können Sie sich ab 17 1/2 Jahren anmelden.
Bei der Klasse A können Sie sich ab 23 1/2 Jahren anmelden.
Wann darf ich die Prüfung frühestens absolvieren?
Die können frühestens drei Monate vor dem Geburtstag die theoretische und frühestens einen Monat vor dem Geburtstag die praktische Prüfung absolvieren.
Wie viele Fahrstunden brauche ich? Wie teuer wird der Führerschein?
Es ist schwierig zu beantworten, wie viele Fahrstunden benötigt werden, da dies sehr individuell ist. Für den Führerschein Klasse B (PKW) benötigen Sie bereits 12 Pflichtstunden, die sich aus Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten zusammensetzen. Wie viele weitere Fahrstunden Sie dann noch benötigen, ist davon abhängig, ab wann Sie sicher genug fahren, um zur Prüfung angemeldet zu werden.
Durchfallen ist teuer, da in diesem Fall die Gebühren etc. für die neue Prüfung wieder anfallen. Daher legen wir Wert darauf, dass Sie wirklich fit für die Prüfung sind, wenn wir Sie anmelden.
Wie viele Pflichtstunden muss ich absolvieren?
Die Übersicht über die Pflichtstunden in Theorie und Praxis finden Sie hier.
Wie viele Theoriestunden muss ich absolvieren, bevor ich mit den Praxisstunden beginnen kann?
Dafür gibt es keine Regelung. Wir empfehlen aber, dass Sie schon einige Theoriestunden absolviert haben, bevor Sie zum ersten Mal ins Lenkrad greifen.
Wenn Sie noch anderen Fragen haben, können Sie uns jederzeit (auch außerhalb der Bürozeiten) in der Fahrschule oder auf dem Handy anrufen. Die Nummern finden Sie unten.